Anerkennung von Bildungsabschlüssen (der Sekundarstufe I) aus anderen Bundesländern
D05000268• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Für die Anmeldung an einem Berufskolleg, in der gymnasialen Oberstufe, für den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums an einer Fachhochschule ist teilweise die Bescheinigung der Gleichwertigkeit des Schulabschlusses aus einem anderen Bundesland nach NRW-Recht erforderlich.
Handlungsgrundlage
- Ausbildungsordnung für das gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie Zuständigkeiten für die Zuerkennung der Fachhochschulreife (Praktikum-Ausbildungsordnung) RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 11. 12. 2006;Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.1993;Verordnung über die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife (Gleichwertigkeitsverordnung – GlVO) vom 8. Juli 2014
Formularangaben
Anerkennung Inländische Bildungsabschlüsseaus anderen Bundesländern(Beschluss der Kultusministerkonferenz 1993; Gleichwertigkeitsverordnung –GlVO vom 8. Juli 2014)
Technische Beschreibung
OZG Referenzdatenschema für LeiKa : 99019007016000 Bildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern Anerkennung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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