Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Veranstaltungserlaubnis
D05000272• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Handlungsgrundlage
- § 33c Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief für die Leistungen 99050001005000 "Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis" und 99050001005001 "Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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