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Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel - Erlaubnis

D05000342 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneien ist erlaubnispflichtig. Für jede öffentliche Apotheke, über die apothekenpflichtige Arzneimittel versendet werden sollen, ist eine eigene Versandhandelserlaubnis zu beantragen. Die Versandhandelstätigkeit darf erst nach erteilter Erlaubnis aufgenommen werden.

Handlungsgrundlage


  • § 11a Apothekengesetz (ApoG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis für den Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99005002005000 "Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden