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Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger Aufhebung

D05000349 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wer seine/ihre Tätigkeit als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger*in beenden möchte, muss die Aufhebung der Bestellung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Handlungsgrundlage


  • § 12 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger Aufhebung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050003044000 "Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger Aufhebung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden