Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger Aufhebung
D05000349• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wer seine/ihre Tätigkeit als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger*in beenden möchte, muss die Aufhebung der Bestellung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Handlungsgrundlage
- § 12 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050003044000 "Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger Aufhebung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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