Erteilung einer Konzession für Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken
D05000428• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie eine Privatkrankenanstalt betreiben wollen, brauchen Sie dazu eine gewerberechtliche Erlaubnis, eine sogenannte Konzession. Diese können Sie hier beantragen.
Handlungsgrundlage
- § 30 GewO
Formularangaben
Erteilung einer Konzession für Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken
Technische Beschreibung
99050106001000 Erteilung einer Konzession für Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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