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Fahrlehrererlaubnis Erteilung Befristet

D05000433 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Bewerber*innen für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE (Fahrlehreranwärter) wird zum Zwecke der weiteren Ausbildung nach § 7 FahrlG und der Prüfung nach § 8 FahrlG, soweit diese sich auf die Lehrproben im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht erstreckt, eine Anwärterbefugnis erteilt, wenn die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung jeweils mit Erfolg abgelegt wurden.

Handlungsgrundlage


  • § 4 FahrlG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Fahrlehrererlaubnis Erteilung Befristet

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018014001001 "Fahrlehrerlaubnis Erteilung befristet"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden