Versteigerung - Antrag Fristverkürzung Genehmigung
D05000461• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie eine Versteigerung durchführen möchten, müssen Sie dies den zuständigen Stellen anzeigen. Die Anzeige ist zum einen bei der zuständigen Behörde, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll und zum anderen bei der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll, zu erstatten. Ausnahmsweise können Sie eine Fristverkürzung beziehungsweise die Zulassung einer Ausnahme beantragen.
Handlungsgrundlage
- § 3 (1) Versteigererverordnung (VerstV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung "99050212006000" Versteigerung - Antrag Fristverkürzung Genehmigung
Stichwörter
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Versionshinweis
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