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Versteigerung - Antrag Fristverkürzung Genehmigung

D05000461 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie eine Versteigerung durchführen möchten, müssen Sie dies den zuständigen Stellen anzeigen. Die Anzeige ist zum einen bei der zuständigen Behörde, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll und zum anderen bei der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll, zu erstatten. Ausnahmsweise können Sie eine Fristverkürzung beziehungsweise die Zulassung einer Ausnahme beantragen.

Handlungsgrundlage


  • § 3 (1) Versteigererverordnung (VerstV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Versteigerung - Antrag Fristverkürzung Genehmigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung "99050212006000" Versteigerung - Antrag Fristverkürzung Genehmigung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden