Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Waffengewerbe Erteilung
D05000475• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie die gewerbsmäßige Waffenherstellung oder den gewerbsmäßigen Waffenhandel durch einen Stellvertreter betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.
Handlungsgrundlage
- § 21a WaffG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zu den Leistungen 99089015000000 Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Waffengewerbe Erteilung, 99089015001001 Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedüftiges Waffengewerbe Erteilung für Stellvertreter, 99089015001002 Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedüftiges Waffengewerbe Erteilung für Leiter Zweigniederlassung
Stichwörter
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Versionshinweis
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