Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung
D05000486• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Als Honorar-Finanzanlagenberater*in beraten Sie selbstständig zu Finanzprodukten, wobei Sie gegen ein Honorar vom Kunden arbeiten. Sie dürfen jedoch keine Provisionen oder Vorteile vom Anbieter der Finanzprodukte erhalten. In diesem Fall müssen Sie eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler*in beantragen. Sie dürfen je-doch nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler*in und Honorar-Finanzanlagenberater*in tätig sein. Als Honorar-Finanzanlagenberater*in sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt.
Handlungsgrundlage
- § 34h Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden