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Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung

D05000486 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Als Honorar-Finanzanlagenberater*in beraten Sie selbstständig zu Finanzprodukten, wobei Sie gegen ein Honorar vom Kunden arbeiten. Sie dürfen jedoch keine Provisionen oder Vorteile vom Anbieter der Finanzprodukte erhalten. In diesem Fall müssen Sie eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler*in beantragen. Sie dürfen je-doch nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler*in und Honorar-Finanzanlagenberater*in tätig sein. Als Honorar-Finanzanlagenberater*in sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt.

Handlungsgrundlage


  • § 34h Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis für die Anlageberatung als Honorar-Finanzanlagenberater*in beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden