Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Erlaubnis
D05000494• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie Krankheitserreger nach Deutschland einführen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Handlungsgrundlage
- § 44 ff. IfSG, § 4-7 BioStoffV
Formularangaben
Technische Beschreibung
99003021005000 "Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden