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Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Erlaubnis

D05000494 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie Krankheitserreger nach Deutschland einführen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Handlungsgrundlage


  • § 44 ff. IfSG, § 4-7 BioStoffV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Erlaubnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99003021005000 "Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden