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Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

D05000532 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit dem Gesundheitsamt anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen. Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Handlungsgrundlage


  • § 1a Gesundheitsfachberufegesetz NRW (GBerG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Selbstständige Tätigkeit in einem Heilberuf Anzeige

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050063261000 "Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden