Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme
D05000532• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit dem Gesundheitsamt anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen. Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Handlungsgrundlage
- § 1a Gesundheitsfachberufegesetz NRW (GBerG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050063261000 "Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme"
Stichwörter
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