Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Registrierung von Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erbringen

D05000572 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wer außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erbringen will, muss sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen. Sie müssen persönlich geeignet und zuverlässig sein. Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Weiterhin benötigen Sie einen Nachweis besonderer Sachkunde (theoretisch und praktisch) in den entsprechenden Rechtsgebieten. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall ist abzuschließen. Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Der Antrag kann auf einen oder mehrere der oben genannten Rechtsgebiete beschränkt werden. Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.

Handlungsgrundlage


  • § 10 Rechtdienstleistungsgesetz (RDG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Registrierung von Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erbringen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99094002019002 "Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erbringen"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden