Approbation als Apotheker Verzicht
D05000582• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie auf die Approbation als Apotheker verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde. Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Handlungsgrundlage
- § 10 Bundesapothekerordnung
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018145261000 "Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker Entgegennahme"
Stichwörter
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