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Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Verzicht

D05000584 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.

Handlungsgrundlage


  • § 9 Bundesärzteordnung § 6 PsychThG § 10 Bundesapothekerordnung § 7 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Verzicht auf die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut Entgegennahme

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018144261000 "Verzichtserklärung auf die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut Entgegennahme"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden