Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Erteilung
D05000597• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann Ihnen die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beziehungsweise als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut erteilt werden. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt den Beruf der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beziehungsweise des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Handlungsgrundlage
- § 2 Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 19 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (JJPsychThAPrV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018023001000 "Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Erteilung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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