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Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Erteilung

D05000597 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann Ihnen die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beziehungsweise als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut erteilt werden. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt den Beruf der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beziehungsweise des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Handlungsgrundlage


  • § 2 Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 19 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (JJPsychThAPrV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018023001000 "Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden