Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in Erteilung
D05000629• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Tätigkeit als pharmazeutisch-technische Assistenz ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistenz arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „pharmazeutisch-technische Assistentin“ oder „pharmazeutisch-technischer Assistent“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Handlungsgrundlage
- § 1 (1) PharmTAG § 2 (1) PharmTAG
Formularangaben
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pharmazeutisch-technische Assistentin“ oder „Pharmazeutisch-technischer Assistent“ beantragen
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018087001000 Erlaubnis zum "Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in Erteilung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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