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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in Erteilung

D05000629 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Tätigkeit als pharmazeutisch-technische Assistenz ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistenz arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „pharmazeutisch-technische Assistentin“ oder „pharmazeutisch-technischer Assistent“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Handlungsgrundlage


  • § 1 (1) PharmTAG § 2 (1) PharmTAG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pharmazeutisch-technische Assistentin“ oder „Pharmazeutisch-technischer Assistent“ beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018087001000 Erlaubnis zum "Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden