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Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent*in Erteilung

D05000630 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Veterinärmedizinisch-technische Assistentin" oder "Veterinärmedizinisch-technischer Assistent" führen möchten, benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis nach dem Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz). Mit der Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Veterinärmedizinisch-technische Assistentin“ oder „Veterinärmedizinisch-technischer Assistent“ führen und in dem Beruf arbeiten. Veterinärmedizinisch-technische Assistenten (VMTA) führen im Labor Untersuchungen durch, um Tierkrankheiten sowie Tierseuchen zu diagnostizieren und um die Lebensmittel, die vom Tier stammen, zu überprüfen. Die Grundlage für die Ausübung des Berufes als Veterinärmedizinisch-technische(r) Assistentin/ -assistent ist die Ableistung der vorgeschriebenen Ausbildung und das Bestehen der staatlichen Prüfung gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV)

Handlungsgrundlage


  • § 1 (1) MTAG § 2 (1) MTAG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Veterinärmedizinisch-technische Assistentin“ oder „Veterinärmedizinisch-technischer Assistent“ beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018081001000 "Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent*in Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden