Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent*in Erteilung
D05000630• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Veterinärmedizinisch-technische Assistentin" oder "Veterinärmedizinisch-technischer Assistent" führen möchten, benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis nach dem Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz). Mit der Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Veterinärmedizinisch-technische Assistentin“ oder „Veterinärmedizinisch-technischer Assistent“ führen und in dem Beruf arbeiten. Veterinärmedizinisch-technische Assistenten (VMTA) führen im Labor Untersuchungen durch, um Tierkrankheiten sowie Tierseuchen zu diagnostizieren und um die Lebensmittel, die vom Tier stammen, zu überprüfen. Die Grundlage für die Ausübung des Berufes als Veterinärmedizinisch-technische(r) Assistentin/ -assistent ist die Ableistung der vorgeschriebenen Ausbildung und das Bestehen der staatlichen Prüfung gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV)
Handlungsgrundlage
- § 1 (1) MTAG § 2 (1) MTAG
Formularangaben
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Veterinärmedizinisch-technische Assistentin“ oder „Veterinärmedizinisch-technischer Assistent“ beantragen
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018081001000 "Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent*in Erteilung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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