Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs Erteilung
D05000666• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland den Beruf des Arztes oder der Ärztin ausüben möchten, benötigen Sie im Regelfall die Approbation als Arzt oder Ärztin. Wenn Sie Ihre Ausbildung nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz abgeschlossen haben, kann Ihnen auf Antrag auch eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes erteilt werden. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden. Sie darf nur widerruflich und nur bis zu einer Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren erteilt werden. In Ausnahmefällen kann die Erlaubnis über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden.
Handlungsgrundlage
- § 10 BÄO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018055001000 "Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs Erteilung"
Stichwörter
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