Tiertransporte Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen
D05000734• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie Tiere befördern möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmer vom zuständigen Veterinäramt. Dabei können zwei Zulassungen unterschieden werden: Eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer bis zu 8 Stunden (Typ 1) und eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (lange Beförderung: Typ 2). Wenn Sie Landwirt sind, benötigen Sie für den Transport Ihrer eigenen Tiere in Ihren eigenen Transportmitteln über eine Entfernung von weniger als 50 km ab Ihrem Betrieb keine Zulassung.
Handlungsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 1/2005; § 13 ViehVerkV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99110066007000 "Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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