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Tiertransporte Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen

D05000734 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie Tiere befördern möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmer vom zuständigen Veterinäramt. Dabei können zwei Zulassungen unterschieden werden: Eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer bis zu 8 Stunden (Typ 1) und eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (lange Beförderung: Typ 2). Wenn Sie Landwirt sind, benötigen Sie für den Transport Ihrer eigenen Tiere in Ihren eigenen Transportmitteln über eine Entfernung von weniger als 50 km ab Ihrem Betrieb keine Zulassung.

Handlungsgrundlage


  • Verordnung (EG) Nr. 1/2005; § 13 ViehVerkV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99110066007000 "Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden