Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Bestellung als Bezirksschornsteinfeger

D05000743 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wer als Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bevollmächtigt werden will, benötigt die Bestellung durch die zuständige Behörde. Die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird öffentlich ausgeschrieben. Das bedeutet, dass sich Schornsteinfeger auf einen oder mehrere freiwerdende Kehrbezirke oder das Statusamt eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers bewerben müssen.

Handlungsgrundlage


  • § 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bestellung als Bezirksschornsteinfeger

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050005061000 "Bezirksschornsteinfeger Bestellung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden