Bestellung als Bezirksschornsteinfeger
D05000743• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wer als Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bevollmächtigt werden will, benötigt die Bestellung durch die zuständige Behörde. Die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird öffentlich ausgeschrieben. Das bedeutet, dass sich Schornsteinfeger auf einen oder mehrere freiwerdende Kehrbezirke oder das Statusamt eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers bewerben müssen.
Handlungsgrundlage
- § 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050005061000 "Bezirksschornsteinfeger Bestellung"
Stichwörter
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