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Reisegewerbe Verlängerung

D05000765 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie gewerbsmäßig Waren oder Leistungen außerhalb Ihres Geschäftes ver- oder ankaufen bzw. anbieten wollen ohne von einem Kunden aufgefordert zu werden, oder wenn Sie als Schausteller unterhaltende Tätigkeiten ausführen möchten, müssen Sie eine Reisegewerbekarte beantragen.

Handlungsgrundlage


  • § 55 Reisegewerbekarte - Gewerbeordnung (GewO), § 60d Verhinderung der Gewerbeausübung - Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Reisegewerbe Verlängerung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung "Reisegewerbe Verlängerung" (LeiKa: 99050023020000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden