Reisegewerbe Verlängerung
D05000765• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie gewerbsmäßig Waren oder Leistungen außerhalb Ihres Geschäftes ver- oder ankaufen bzw. anbieten wollen ohne von einem Kunden aufgefordert zu werden, oder wenn Sie als Schausteller unterhaltende Tätigkeiten ausführen möchten, müssen Sie eine Reisegewerbekarte beantragen.
Handlungsgrundlage
- § 55 Reisegewerbekarte - Gewerbeordnung (GewO), § 60d Verhinderung der Gewerbeausübung - Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung "Reisegewerbe Verlängerung" (LeiKa: 99050023020000)
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden