Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen Verlängerung
D05000800• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn maritime Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die zuständige Behörde waffenrechtliche Erlaubnisse aus. Diese ist Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition durch das Bewachungsunternehmen, und ist zeitlich begrenzt. Eine Verlängerung kann bei dem zuständigen Amt beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- § 28a Waffengesetz (WaffG)
Formularangaben
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen Verlängerung
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089191020000 "Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen Verlängerung"
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Versionshinweis
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