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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen Verlängerung

D05000800 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn maritime Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die zuständige Behörde waffenrechtliche Erlaubnisse aus. Diese ist Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition durch das Bewachungsunternehmen, und ist zeitlich begrenzt. Eine Verlängerung kann bei dem zuständigen Amt beantragt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 28a Waffengesetz (WaffG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen Verlängerung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089191020000 "Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen Verlängerung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden