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Antrag auf Zulassung als Sammelstelle

D05000828 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie gewerbsmäßig eine Viehsammelstelle betreiben möchten, also Tiere aus verschiedenen Betrieben für den Handel zusammenführen möchten, so benötigen Sie vor Beginn der Tätigkeit eine Zulassung durch die zuständige Behörde. Folgende Tierarten sind betroffen: 1. Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide, 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel, 3. Schafe und Ziegen, 4. Schweine, 5. Hasen und Kaninchen, 6. Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln, 7. Wildklauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden (Gehegewild), 8. Kameliden. Sammelstellen für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel benötigen über die Anmeldung hinaus noch eine Zulassung. Die Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 14 Abs. 2 der Viehverkehrsverordnung.

Handlungsgrundlage


  • § 14 ViehVerkV; § 15 BmTierSSchV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Zulassung als Sammelstelle

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99110070007001 "Sammelstelle für den Viehhandel Zulassung gem. Viehverkehrsverordnung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden