Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Änderung
D05000839• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz bestimmte Angaben ändern, müssen Sie dies der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde mitteilen und eine Änderung der Erlaubnisurkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz beantragen.
Handlungsgrundlage
- 4 VO (EG) Nr. 1072/2009 § 3 Abs. 1 GüKG
Formularangaben
Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Änderung
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief 99055031011000 Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Änderung
Stichwörter
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