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Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Änderung

D05000839 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz bestimmte Angaben ändern, müssen Sie dies der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde mitteilen und eine Änderung der Erlaubnisurkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz beantragen.

Handlungsgrundlage


  • 4 VO (EG) Nr. 1072/2009 § 3 Abs. 1 GüKG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Änderung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief 99055031011000 Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Änderung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden