Dokumentation der Risikoanalyse der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Befreiung
D05000953• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) haben Sie für die von Ihnen betriebenen Geschäfte, Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln, zu bewerten und in einer Risikoanalyse ordnungsgemäß zu dokumentieren. Sie können sich unter den Voraussetzungen, dass in Ihrem Geschäftsbereich bestehende konkrete Risiken klar erkennbar sind und die Risiken verstanden werden, von der Pflicht zur Dokumentation einer Risikoanalyse auf Antrag befreien lassen. Bitte beachten Sie, dass die Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse nicht von der Verpflichtung zur Erstellung einer Risikoanalyse befreit. Die Befreiung kann nur für die Dokumentation erfolgen. Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Sie weiterhin kontinuierlich ermitteln und bewerten und durch geeignete interne Sicherungsmaßnahmen vorbeugen. Lediglich von der regelmäßigen Dokumentationspflicht können Sie befreit werden.
Handlungsgrundlage
- § 5 Absatz 4 Geldwäschegesetz (GwG)
Formularangaben
Dokumentation der Risikoanalyse der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Befreiung
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089165010000 "Dokumentation der Risikoanalyse der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Befreiung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden