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Dokumentation der Risikoanalyse der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Befreiung

D05000953 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) haben Sie für die von Ihnen betriebenen Geschäfte, Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln, zu bewerten und in einer Risikoanalyse ordnungsgemäß zu dokumentieren. Sie können sich unter den Voraussetzungen, dass in Ihrem Geschäftsbereich bestehende konkrete Risiken klar erkennbar sind und die Risiken verstanden werden, von der Pflicht zur Dokumentation einer Risikoanalyse auf Antrag befreien lassen. Bitte beachten Sie, dass die Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse nicht von der Verpflichtung zur Erstellung einer Risikoanalyse befreit. Die Befreiung kann nur für die Dokumentation erfolgen. Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Sie weiterhin kontinuierlich ermitteln und bewerten und durch geeignete interne Sicherungsmaßnahmen vorbeugen. Lediglich von der regelmäßigen Dokumentationspflicht können Sie befreit werden.

Handlungsgrundlage


  • § 5 Absatz 4 Geldwäschegesetz (GwG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Dokumentation der Risikoanalyse der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Befreiung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089165010000 "Dokumentation der Risikoanalyse der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Befreiung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden