Mitteilung - Änderung Projektleitung oder Beauftragung (gentechnische Anlagen)
D05000962• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Möchten Sie bereits angezeigte, angemeldete oder genehmigte gentechnische Arbeiten in einer anderen gentechnischen Anlage durchführen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Arbeiten mitteilen.
Handlungsgrundlage
- § 21 Abs. 1 GenTG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zu den Leistungen 99045004261002 "Mitteilung zum Betrieb gentechnischer Anlagen Entgegennahme Änderungen bezüglich der Beauftragung der Projektleitung oder der Beauftragten für die Biologische Sicherheit bei der Genehmigungsbehörde" und 99045004261003 "Mitteilung zum Betrieb gentechnischer Anlagen Entgegennahme Änderungen der Beauftragung der Projektleitung oder der Beauftragung für die Biologische Sicherheit bei der Überwachungsbehörde"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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