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Mitteilung - Änderung Projektleitung oder Beauftragung (gentechnische Anlagen)

D05000962 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Möchten Sie bereits angezeigte, angemeldete oder genehmigte gentechnische Arbeiten in einer anderen gentechnischen Anlage durchführen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Arbeiten mitteilen.

Handlungsgrundlage


  • § 21 Abs. 1 GenTG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Mitteilung - Änderung Projektleitung oder Beauftragung (gentechnische Anlagen)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zu den Leistungen 99045004261002 "Mitteilung zum Betrieb gentechnischer Anlagen Entgegennahme Änderungen bezüglich der Beauftragung der Projektleitung oder der Beauftragten für die Biologische Sicherheit bei der Genehmigungsbehörde" und 99045004261003 "Mitteilung zum Betrieb gentechnischer Anlagen Entgegennahme Änderungen der Beauftragung der Projektleitung oder der Beauftragung für die Biologische Sicherheit bei der Überwachungsbehörde"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden