Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung
D07000017• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Will man diesen nachträglich ergänzen oder einzelne Bestandteile ändern, dann muss man dafür eine Zulassung beantragen. Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Mit der Ergänzung oder Änderung der Zulassung darf man Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten, die dem Bundesberggesetz unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium.
Handlungsgrundlage
- § 52 (4) BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden