Antrag auf Einsicht in das Berechtsamsbuch und die Berechtsamskarte
D07000030• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Einsicht in ein Berechtsamsbuch oder eine Berechtsamskarte kann bei der zuständigen Bergbehörde beantragt werden. Dazu muss bei der Landesbehörde ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Wenn die Einsicht gestattet wurde, können außerdem Auszüge angefordert und beglaubigt werden. Wenn kein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann, können in Bezug auf die Bergbauberechtigung nur folgende Angaben übermittelt werden: - Inhaber, - Felder, auf die sich die Bergbauberechtigung bezieht, - Datum der Beantragung und der Erteilung, - Laufzeit sowie - Bodenschätze.
Handlungsgrundlage
- §§ 75-76 BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden