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Antrag auf Anerkennung Sachverständige

D07000032 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Im Bergbausektor können amtlich anerkannte Sachverständige die Prüfung und Abnahme bestimmter Einrichtungen und Tätigkeiten übernehmen. Wenn man eine solche Sachverständigen-Tätigkeit ausüben möchte, muss man eine amtliche Anerkennung beantragen. Die zuständige Bergbehörde kann die Anerkennung jedoch sachlich beschränken, zeitlich befristen und mit Auflagen verbinden.

Handlungsgrundlage


  • § 23a ABBergV (Allgemeine Bundesbergverordnung)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung Sachverständige

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden