Antrag Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht - Standortbezogene Vorprüfung
D07000049• Version 1.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn man mit seinem Unternehmen im Bergbau tätig ist und ein bergbauliches Neuvorhaben plant, muss die zuständige Behörde gegebenenfalls eine standortbezogene Vorprüfung durchführen. Mit dieser standortbezogenen Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist. Die standortbezogene Vorprüfung findet in 2 Stufen statt: Stufe 1: Die Behörde prüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten an dem Vorhabenstandort vorliegen. Wenn dies zutrifft, folgt Stufe 2. Stufe 2: Die Behörde überprüft, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen. Bei der Prüfung richtet sich die Behörde nach den Kriterien: Merkmale der Vorhaben, Standort des Vorhabens, Art und Merkmale möglicher Auswirkungen. Neben der standortbezogenen Vorprüfung gibt es auch noch eine allgemeine Vorprüfung. Welche Vorhaben sich für die standortbezogene Vorprüfung qualifizieren, können Sie der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ der Anlage 1 aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entnehmen. Bei der Vorprüfung berücksichtigt die Behörde, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale des Vorhabens, des Standorts oder durch Ihre Vorkehrungen offensichtlich ausgeschlossen werden. Liegen der Behörde Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen oder anderer rechtlich vorgeschriebener Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens vor, bezieht sie diese Ergebnisse in die Vorprüfung ein.
Handlungsgrundlage
- §§ 5-7 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
Formularangaben
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Versionshinweis
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