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Anzeige des Erbfalls bei einer Bergbauerlaubnis (Umschreibung)

D07000317 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, darf man in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen. Wenn der Inhaber oder die Inhaberin einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von den sogenannten Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind: - Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter - Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger - Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker. In beiden Fällen müssen man als Erbin oder Erbe beziehungsweise verfügungsberechtige Person eine Umschreibung der Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

Handlungsgrundlage


  • § 22 (2) BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige des Erbfalls bei einer Bergbauerlaubnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden