Anzeige des Erbfalls bei einer Bergbauerlaubnis (Umschreibung)
D07000317• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, darf man in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen. Wenn der Inhaber oder die Inhaberin einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von den sogenannten Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind: - Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter - Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger - Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker. In beiden Fällen müssen man als Erbin oder Erbe beziehungsweise verfügungsberechtige Person eine Umschreibung der Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
Handlungsgrundlage
- § 22 (2) BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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