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Anzeige des Erbfalls bei einer Bergbaubewilligung (Umschreibung)

D07000318 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Mit einer bergbaulichen Bewilligung darf man einen bestimmten Bodenschatz in einem festgelegten Gebiet aufsuchen und gewinnen sowie das Eigentum daran erwerben. Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von den sogenannten Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind: - Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter, - Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger, - Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker. In beiden Fällen muss man als Erbin oder Erbe beziehungsweise verfügungsberechtige Person eine Umschreibung der Bewilligung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Handlungsgrundlage


  • § 22 (2) BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige des Erbfalls bei einer Bergbaubewilligung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden