Anzeige des Erbfalls bei einer Bergbaubewilligung (Umschreibung)
D07000318• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Mit einer bergbaulichen Bewilligung darf man einen bestimmten Bodenschatz in einem festgelegten Gebiet aufsuchen und gewinnen sowie das Eigentum daran erwerben. Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von den sogenannten Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind: - Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter, - Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger, - Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker. In beiden Fällen muss man als Erbin oder Erbe beziehungsweise verfügungsberechtige Person eine Umschreibung der Bewilligung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Handlungsgrundlage
- § 22 (2) BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden