Landpachtvertrag
D13000229• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Verpächterinnen oder Verpächter sowie Pächterinnen oder Pächter müssen den Abschluss eines Landpachtvertrags binnen eines Monats anzeigen. Bei Abschluss eines schriftlichen Landpachtvertrags muss dieser als Nachweis der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Handlungsgrundlage
- § 2 Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden