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Ablehnungsbescheid Anlagen Feuerbestattung Messung

D16000142 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung betreiben, müssen Sie die Emissionen an Luftschadstoffen überwachen. Dies erfolgt in Einzel- und kontinuierlichen Messungen. Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen und Einzelmessungen sind Messberichte zu erstellen und einzureichen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 8-10 27. BImSchV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Anlagen zur Feuerbestattung Messung (99063040267000); Anlagen zur Feuerbestattung Messung kontinuierlich (99063040267001); Anlagen zur Feuerbestattung Messung einzeln (99063040267002)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden