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Ablehnungsbescheid Änderung genehmigungsbedürftige Anlage nach BImSchG Genehmigung

D16000215 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Genehmigungsbedürftig sind Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 10, 15 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), §§ 1 - 21a Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV), § 2 Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV), Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG), § 2 Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung (ThürImZVO), Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. BImSchV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung (99063001006000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden