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Ablehnungsbescheid Änderung Tiergeheges Entgegennahme

D16000479 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Tiere wildlebender Arten gehalten werden. Bei einer Änderung im Zusammenhang mit einem Tiergehege, muss die Änderung der zuständigen Behörde mindestens einen Monat im Voraus angezeigt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 1, 12 bis 14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 10.05.2018); §§ 42 Abs. 3 Nr. 1-4, 43 und 46 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (zuletzt geändert: 08.12.2022); § 19 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) (zuletzt geändert: 30.07.2019); §§ 7 Abs. 1 Nr. 2, 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (zuletzt geändert: 21.01.2013); § 3 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) (zuletzt geändert: 10.05.2018)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Anzeige der Änderung eines Tiergeheges)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Tiergehege Änderung Anzeige Entgegennahme (99110057261000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden