Abgabebescheid Erklärung Förderabgabevoranmeldung Entgegennahme
D16000496• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Der Inhaber einer Bewilligung oder eines Bergwerkeigentums hat eine bergrechtliche Förderabgabe auf die gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze zu entrichten.
Handlungsgrundlage
- §§ 6, 31 und 32 Bundesberggesetz (BBergG) (zuletzt geändert: 22.03.2023), §§ 1, 12 bis 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: 25.06.2021)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Förderabgabe für Bergbautätigkeiten Entgegennahme (99020049261000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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