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Ablehnungsbescheid Abfallbeseitigungsanlage Zulassung

D16000503 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Genehmigungsbedürftig sind Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.

Handlungsgrundlage


  • § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (zuletzt geändert: 19.10.2022), §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c, 4d, 4e, 22 Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) (zuletzt geändert: 11.11.2020), Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) (zuletzt geändert: 06.07.2021), Anlage 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (zuletzt geändert 04.01.2023), §§ 1, 12 bis 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: 25.06.2021)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Abfallbeseitigungsanlage Zulassung (99001015007000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden