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Antrag auf Auskunft zum Denkmal

D17000023 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Baudenkmale, Bodendenkmale und bestimmte bewegliche Denkmale werden in getrennten Denkmallisten bei den unteren Denkmalschutzbehörden geführt. Die Denkmalliste der Baudenkmale darf jeder einsehen. Für die Einsicht in die Denkmallisten für Bodendenkmale und bewegliche Denkmale muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.

Handlungsgrundlage


nicht vorhanden

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Auskunft zum Denkmal

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden