Antrag auf Auskunft zum Denkmal
D17000023• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Baudenkmale, Bodendenkmale und bestimmte bewegliche Denkmale werden in getrennten Denkmallisten bei den unteren Denkmalschutzbehörden geführt. Die Denkmalliste der Baudenkmale darf jeder einsehen. Für die Einsicht in die Denkmallisten für Bodendenkmale und bewegliche Denkmale muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden