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Förderabgabe für Bergbautätigkeiten

D17000249 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn für das Unternehmen eine Bewilligung zum gewerblichen Abbau von Bodenschätzen vorliegt oder das Unternehmen einen Bergwerk besitzt, muss jährlich eine Förderabgabe entrichtet werden. Diese erhebt das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das das Unternehmen eine bergrechtliche Bewilligung besitzt.

Handlungsgrundlage


  • §§ 31, 32 Bundesberggesetz (BBergG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Förderabgabe für Bergbautätigkeiten

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden