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Erlaubnis Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

D17000276 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Handlungsgrundlage


  • § 8 FstrG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


2024-04-24