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EMBE Online - Anlagenbetrieb und -prüfung -

D17000310 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Emissionsmessberichterstattung dient der Überwachung festgelegter Emissionsbegrenzungen bei Anlagen, die dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz unterliegen. Sie können den Messbericht bei der zuständigen Überwachungsbehörde Ihres Landes einreichen

Handlungsgrundlage


  • §29b, § 52 BImSchG, VDI 4220

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Entgegennahme und Prüfung von Emissionsmessberichten

Hilfetext

Prüfung von Emissionsmessberichten bei Betreibern genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


- Betriebliche Emissionsmessberichterstattung dient der Überwachung festgelegter Grenzwerte aus dem Genehmigungsbescheid der Anlage oder aus Anordnungen - Messbericht enthält Stammdaten zu Anlage und Emissionsquelle(n), Messplan und Messergebnisse - Messbericht wird durch beauftragte Messstelle an Betreiber und Überwachungsbehörde übermittelt-zuständig: Überwachungsbehörden und Bekanntgabestellen der Länder

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


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