Mitteilung von Unfällen nach der UnterlagenBergV
D17000327• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
Ein Bergbauunternehmen muss folgende Ereignisse der zuständigen Bergbehörde melden: - Unfälle, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist - Betriebsereignisse, bei denen mindestens eine Person schwer verletzt wird oder zu Tode kommt oder kommen kann. Werden solche Ereignisse nicht gemeldet, entspricht dies einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann. Ein Unfall, bei dem eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, muss nicht gemeldet werden, wenn er der zuständigen Behörde bereits auf Grund anderer Rechtsvorschriften mitgeteilt werden muss.
Handlungsgrundlage
- § 10 UnterlagenBergV (Unterlagen-Bergverordnung)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden