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Mitteilung von Unfällen nach der UnterlagenBergV

D17000327 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


Ein Bergbauunternehmen muss folgende Ereignisse der zuständigen Bergbehörde melden: - Unfälle, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist - Betriebsereignisse, bei denen mindestens eine Person schwer verletzt wird oder zu Tode kommt oder kommen kann. Werden solche Ereignisse nicht gemeldet, entspricht dies einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann. Ein Unfall, bei dem eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, muss nicht gemeldet werden, wenn er der zuständigen Behörde bereits auf Grund anderer Rechtsvorschriften mitgeteilt werden muss.

Handlungsgrundlage


  • § 10 UnterlagenBergV (Unterlagen-Bergverordnung)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Mitteilung von Unfällen nach der UnterlagenBergV

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden